Pressemeldungen der BLAEK
Seminar „Organspende für Transplantationsbeauftragte“ - Pressemeldung der BLÄK 26.02.2013
Die medizinischen, ethischen und organisatorischen Aspekte der Organ-spende sind komplex. Transplantationsbeauftragte benötigen neben der Fachkompetenz eine Einführung in die speziellen Herausforderungen des Organspendeprozesses. Daher veranstaltet die
Bayerische Landesärzte-kammer (BLÄK) am 21. März 2013 in Kooperation mit der Deutschen Stif-tung Organtransplantation (DSO, Region Bayern) ein Tagesseminar zum Thema „Organspende für Transplantationsbeauftragte“.
Download
Pressemeldung vom 26.02.2013
Aufgepasst bei der Online-Kommunikation zwischen Arzt und Patient!
- Pressem. der BLÄK 25.02.2013
Datenschützer warnen Ärzte vor Social-Media-Anwendungen, wie Facebook und Twitter. Ärzte sollten genau aufpassen, geht es um den Abgleich des E-Mail-Adressbuchs mit ihrem Facebook-Account. Denn keinesfalls sollten sie ihr elektronisches Adressbuch oder
ihr E-Mail-Postfach an das soziale Netzwerk übermitteln und damit Patientendaten offenlegen.
Download
Pressemeldung vom 25.02.2013
Aufgepasst bei der Online-Kommunikation zwischen Arzt und Patient!
- Pressem. der BLÄK 25.02.2013
Datenschützer warnen Ärzte vor Social-Media-Anwendungen, wie Facebook und Twitter. Ärzte sollten genau aufpassen, geht es um den Abgleich des E-Mail-Adressbuchs mit ihrem Facebook-Account. Denn keinesfalls sollten sie ihr elektronisches Adressbuch oder
ihr E-Mail-Postfach an das soziale Netzwerk übermitteln und damit Patientendaten offenlegen.
Download
Pressemeldung vom 25.02.2013
Konstituierende Sitzung der BLÄK - Pressemeldung der BLÄK 28.01.2013
Herz, Hygiene, Sucht – Fortbildungskongress - Pressemeldung der BLÄK 12.12.2012
Auf dem Bayerischen Fortbildungskongress (BFK) 2012 erlebten 1.620 Besucherinnen und Besucher den Fortbildungskongress der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) als Forum für Medizinwissen und Innovationen.
Download
Pressemeldung der BLÄK 12.12.2012
Pressemeldung der BAEK
Fortbildungscurriculum „Ärztliches Peer Review“ in 2. Auflage erschienen
- Pressemeldung BÄK 04.04.2013
„Wer tatsächlich konkrete Qualitätsverbesserung der Patientenversorgung will, muss Ärztinnen und Ärzte im Versorgungsalltag erreichen. Dies ist mit dem ärztlichen Peer Review gewährleistet“, so Dr. Günther Jonitz, Vorsitzender der Qualitätssicherungsgremien
der Bundesärztekammer und Präsident der Ärztekammer Berlin, anlässlich der 2. Auflage des Curriculums „Ärztliches Peer Review“. Die entscheidende Voraussetzung für das Gelingen des kollegialen Dialogs sei eine vertrauensvolle Atmosphäre ohne Schuldzuweisungen.
Es gehe nicht um Kontrolle, sondern um Kommunikation und Kooperation. „Das Gespräch mit Fachkollegen nach konkreten Verfahrensregeln ist der Goldstandard für die kontinuierliche Verbesserung der Qualität und Sicherheit der Patientenversorgung“, sagte
Jonitz. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat deshalb das Curriculum „Ärztliches Peer Review“ entwickelt, das die Methodik von Peer-Review-Verfahren und die Qualifizierung von Peers beschreibt.
„Peer Review ist keine Neuerfindung. Der kritische innerärztliche Diskurs ist eine alte bewährte ärztliche Tugend, die insbesondere in den letzten drei Jahren im deutschen Gesundheitswesen wiederentdeckt und auf systematischer Basis weiterentwickelt
wurde“, erklärte Jonitz. Bislang seien rund 300 Peers nach dem Curriculum der BÄK durch die Landesärztekammern geschult worden. Peers sind die Ärztinnen und Ärzte, die beim Peer Review ihre Kolleginnen und Kollegen vor Ort aufsuchen. Die Nachfrage nach
den Qualifizierungsseminaren ist hoch. „Die schnelle Verbreitung und die hohe Akzeptanz von Peer-Review-Verfahren in der Ärzteschaft ist vor allem auf den lösungsorientierten Ansatz und das unmittelbare Feedback vor Ort zurückzuführen“, so Jonitz. Während
andere Qualitätssicherungsverfahren oft als bürokratisch, zeitintensiv und von geringem Nutzen für die tägliche Praxis wahrgenommen würden, liege der Schwerpunkt von Peer Review auf dem kollegialen Dialog. „Hier reflektieren die externen Peers und die
Kollegen der besuchten Abteilung gemeinsam ärztliches Handeln, identifizieren Verbesserungspotentiale und erarbeiten Lösungsvorschläge. Besucher und Besuchte lernen also voneinander“, betonte Jonitz.
Download
Pressemeldung BÄK 04.04.2013
Patientenverfügung und Organspendeerklärung müssen sich nicht ausschließen
- Pressemeldung BÄK 19.03.2013
„Es muss kein Widerspruch sein, wenn Menschen in einer Patientenverfügung lebensverlängernde Maßnahmen ausschließen und gleichzeitig ihre Organspendebereitschaft dokumentieren. Beide Erklärungen wurden von dem Patienten verfasst und sind entscheidend
für die Feststellung des Patientenwillens.“ Das sagte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, anlässlich der Vorstellung des BÄK-Arbeitspapiers zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung in Berlin.
Download
Pressemeldung BÄK 19.03.2013
BÄK für einheitliche Überprüfung von Sprachkenntnissen - Pressemeldung der BÄK 11.03.2013
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat sich für einheitliche Regelungen bei der Überprüfung des Berufszugangs von Ärztinnen und Ärzten aus dem Ausland ausgesprochen. Im Grundsatz begrüßt die BÄK einen Verordnungsentwurf der Bundesregierung, der unter
anderem deutschlandweit mehr Einheitlichkeit bei den Berufszugangsregelungen vorsieht. In einer Stellungnahme zu dem Entwurf fordert sie aber, dass auch Vorgaben zu Sprachkenntnissen und deren Nachweis bundeseinheitlich und rechtsverbindlich festgelegt
werden sollten.
Download
Pressemeldung der BÄK 11.03.2013
Bundesärztekammer unterstützt ICD-Diagnoseschlüssel weibliche Genitalverstümmelung
- Pressemeldung der BÄK 08.03.2013
Die Bundesärztekammer (BÄK) unterstützt die Initiative der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes, die weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland in den medizinischen Diagnoseschlüssel (ICD-10) aufzunehmen. „Genitalverstümmelung ist eine schwere
Menschenrechtsverletzung mit erheblichen lebenslangen Folgen für die Gesundheit der Betroffenen. Mit einem eigenen Diagnoseschlüssel können Ärzte endlich eine klare diagnostische und damit auch therapeutische Zuordnung treffen“, sagte der Menschenrechtsbeauftragte
der BÄK, Dr. Ulrich Clever.
Download
Pressemeldung der BÄK 08.03.2013