Ärztlicher
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Die Bundesärztekammer (BÄK) hat sich für einheitliche Regelungen bei der Überprüfung des Berufszugangs von Ärztinnen und Ärzten aus dem Ausland ausgesprochen. Im Grundsatz begrüßt die BÄK einen Verordnungsentwurf der Bundesregierung, der unter anderem deutschlandweit mehr Einheitlichkeit bei den Berufszugangsregelungen vorsieht. In einer Stellungnahme zu dem Entwurf fordert sie aber, dass auch Vorgaben zu Sprachkenntnissen und deren Nachweis bundeseinheitlich und rechtsverbindlich festgelegt werden sollten.
Die Bundesärztekammer (BÄK) unterstützt die Initiative der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes, die weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland in den medizinischen Diagnoseschlüssel (ICD-10) aufzunehmen. „Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung mit erheblichen lebenslangen Folgen für die Gesundheit der Betroffenen. Mit einem eigenen Diagnoseschlüssel können Ärzte endlich eine klare diagnostische und damit auch therapeutische Zuordnung treffen“, sagte der Menschenrechtsbeauftragte der BÄK, Dr. Ulrich Clever.