KONTAKT

Geschäftstelle:

Ärztlicher
Bezirksverband
Mittelfranken

Körperschaft des
öffentlichen Rechts

Fürther Str. 115
90429 Nürnberg

Telefon:
Fax:
Email:

0911/277 499-0
0911/277 499-20
sekretariat@aebv-mittelfranken.de


Geschäftszeiten:

Mo. - Di.:
Mi
Do. - Fr.:

10.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
10.00 - 12.00 Uhr


Serviceleistungen

Meldewesen

Anmeldung

Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder ohne ärztlich tätig zu sein in Bayern seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich-spätestens innerhalb eines Monats - bei dem für ihn zuständigen Kreisverband oder Bezirksverband (Meldestelle) anzumelden.
Zuständig sind die Meldestellen, in deren Bereich sich der Arzt niedergelassen hat oder sonst ärztlich tätig ist. Übt er keine ärztliche Tätigkeit aus, richtet sich die Zuständigkeit nach seiner Hauptwohnung. (§1 Meldeordnung der Bayerischen Landesärztekammer).
Sie können sich beim Ärztlichen Bezirksverband Mittelfranken über die deutschlandweite Online-Meldebogenplattform anmelden. Die Meldebogenplattform erfasst die meidepflichtigen Daten, die für Ihre Anmeldung notwendig sind und übermittelt diese direkt an den ABV MFR.
Anmeldung über die Online-Meldebogenplattform Link sh. unten.
Bitte übersenden Sie uns bei Neuanmeldungen außerdem die folgenden Urkunden als amtlich beglaubigte Kopie per Post nicht per Mail:
Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis gem. § 10 Bundesärzteordnung (BAO)
ggf. weitere Urkunden. z. B. Promotionsurkunde oder ausländische Diplome mit deutscher Übersetzung.
Für unsere Mitglieder fertigen wir kostenfrei beglaubigte Kopien (arztliche Dokumente). Unsere Öffnungszeiten sehen Sie nebenstehend
Sie können sich auch an den zuständigen Ärztlichen Kreisverband wenden.
Hinweis: Mit der Anmeldung bei uns sind Sie automatisch auch bei der Bayerischen Landesärztekammer und bei Ihrem Ärztlichen Kreisverband angemeldet.

Ummeldung zum ÄBV MFR:
Wenn Sie bereits bei einer Ärztekammer in einem anderen Bundesland gerneldet sind und Ihre ärztliche Tätigkeit in den Bereich des ABV MFR verlegen, können Sie die Meldebogenplattform auch fur Ihre Ummeldung nutzen.

Änderungsmeldung

Falls Sie ihren Arbeitgeber innerhalb Mittelfrankens wechseln, reicht es, wenn Sie uns eine E-mail senden.
Bitte geben Sie uns Ihre genaue Dienstadresse an, und ab wann Sie bei dem neuen Arbeitgeber beginnen.
Gerne können Sie auch die beigefügte Änderungsanzeige ausfüllen und uns per Post, Fax oder E-Mail zukommen lassen. 

Postadresse und Fax siehe nebenstehend.
Als E-mail verwenden Sie bitte meldewesen@aebv-mittelfranken.de

Formular-Download

Änderungsmeldung

Abmeldung - Bei Wechsel in ein anderes Bundesland

Wenn Sie in ein anderes Bundesland wechseln, können Sie ebenfalls die Online-Meideplattform nutzen.

Arztausweis

Arztausweis

Neuer Ausweis im Scheckkartenformat

Als Mitglied des Ärztlichen Kreisverbandes Nürnberg oder des Bezirksverbandes Mittelfranken erhalten Sie auf Wunsch einen kostenlosen Arztausweis.

Seit dem 15. Januar 2020 können Sie diesen Ausweis im Scheckkartenformat nur noch im "MeineBLÄK-Portal" der Bayerischen Landesärztekammer beantragen.

Dieser neue Ausweis ersetzt den bisherigen blauen Arztausweis in Papierform.
Die bisherigen Papierausweise behalten ihre Gültigkeit, werden aber nach Ablauf der Frist nicht mehr verlängert.

Die Bayerische Landesärztekammer hat mitgeteilt, dass die Ausstellung des Arztausweises ca. 4 Wochen dauert. Bitte denken Sie daher frühzeitig an die (Neu-) Ausstellung.

Den kostenpflichtigen elektronischen Arztausweis können Sie ebenfalls über das "MeineBLÄK-Portal" bestellen.

Links:

  • Info Arztausweis (BLÄK)
  • Portal MeineBLÄK


  • Beglaubigung von Kopien

    Dokumente im Rahmen Ihrer ärztlichen Tätigkeit

    Gilt nur für Mitglieder des Ärztlichen Bezirksverbandes Mittelfranken!

    Benötigen Sie amtliche Beglaubigungen Ihrer ärztlichen Dokumente?
    Bei uns in der Geschäftsstelle können Sie während der Geschäftszeiten alle Dokumente im Rahmen Ihrer ärztlichen Tätigkeit kostenfrei, mit Dienstsiegel versehen, beglaubigen lassen.

    Wir bitten Sie keine eigenen Kopien von Zeugnissen dafür im Voraus anzufertigen.